Wir haben vor einigen Wochen bereits einen Artikel über verschiedene Beleuchtungsgeräte geschrieben. Daraufhin hat uns ein Leser auf seine Idee einer Lampenhalterung an den Leitkegeln für LED-Warnleuchten aufmerksam gemacht, um die es dieses Mal geht. Mittlerweile sind diese LED-Warnlampen relativ günstig geworden – ein weiterer Grund für uns, die Lampen mal zu untersuchen.Für 13 bis 20 € kann man diese kleinen Lampen schon im Internethandel oder Auktionshaus bekommen und wirklich zu verschiedenen Zwecken einsetzen. Eine definitiv gute Nutzung erfährt die Leuchte, wenn sie im Privat-Pkw zur Absicherung im Pannen- oder Unfall genutzt wird. Was im Privat-Pkw funktioniert ist auch für die Feuerwehr nicht unbedingt schlecht. Welche Möglichkeiten diese Lampen bieten? Seht selbst:
Heckabsicherung am Löschfahrzeug
Um ein Fahrzeug gegen fließenden Verkehr zu sichern, kann man die LED-Lampe mit dem integrierten Magneten an die Rückwand des Fahrzeugs heften und einen Lichtmodi auswählen, der auf der Fläche abgestrahlt wird. Bei Fahrzeugen, die keine integrierten Warneinrichtungen oder Blitzleuchten haben, ist das eine gute und günstige Alternative.
Absicherung auf der Fahrbahn
Als Ergänzung oder auch als Ersatz von Blitzleuchten sind diese Lampen ebenfalls gut geeignet. Sicherlich ist die Leuchtfläche kleiner als bei konventionellen Blitzleuchten, aber durch die 360° Abstrahlung und das auffällige Blinken erfüllen die Lampen einen guten Zweck. Weiter sind die Lampen (zumindest des Marktführers) überfahrbar. Dabei sollte man aber darauf achten, dass die Leuchte plan aufliegt.
Absicherung von Engstellen, Durchfahrten, etc.
Natürlich können die Leuchten auch zur Absicherung von anderen Gefahrenstellen genutzt werden. An engen Durchfahrten oder unbeleuchteten Hindernissen oder auch als Markierung von niedrigen Durchfahrtshöhen. Sollte der Magnet hierbei nicht nutzbar sein, muss eine andere Befestigung her. Die Lampen lassen sich auch sehr gut mit einem Karabinerhaken ausrüsten.
LED-Warnlampe auf Pylonen
Der eigentliche Tipp unseres aufmerksamen Lesers war folgendes: Mit einem einfachen Drahtbügel wird eine Halterung geschaffen, mit der die Lampe auf einen handelsüblichen Leitkegel gesetzt werden kann. Mit kleinem Aufwand hat man somit einen beleuchteten Leitkegel hergestellt und einen großen Beitrag zur Sichtbarkeit geleistet.
„Drehleiter-Punkt“
Die Kollegen von drehleiter.info nutzen die Warnlampen als so genannten „Drehleiterpunkt“zum Markieren der Aufstellposition der DLK. Bei der Aufstellung der Drehleiter kommt es auf die richtige Position an, denn ein späteres Umstellen kostet Zeit und unter Umständen ist dann kein Platz mehr verfügbar. Um die wichtige Drehkranzmitte einfacher „auf den Punkt“ zu bringen, kann man eine LED-Warnleuchte zur Markierung nutzen und das Fahrzeug einweisen. Weitere Infos unter http://www.drehleiter.info
Kennzeichung der Einsatzleitung
In Niedersachsen(und einigen anderen Bundesländern) wird eine rote Kennleuchte auf dem Dach des ELW verwendet, um die Einsatzleitung zu kennzeichnen. Dies lässt sich auch mit einer LED-Warnleuchte realisieren, da diese zum einem magnetisch ist, weiterhin wetterfest und auch sturzgeschützt. Für andere Bundesländer gibt es die Leuchten auch in grüner Lichtfarbe.
Weitere Möglichkeiten
Mit den Lampen lassen sich natürlich noch viele andere Dinge kennzeichnen: verletze Personen, Zu- bzw. Ausgänge aus Gebäuden (auch im Brandeinsatz) oder Hinweise im unwegsamen Gelände. Habt ihr weitere Ideen für die Warnlampen?
Und wie immer eigentlich der Hinweise, dass wir uns über eure Ideen aus allen Bereichen freuen. Meldet euch per Mail und teilt uns mit, was euer Leben in der Feuerwehr einfacher macht…
Bei einigen Dingen finde ich es in Ordnung die LED-Lampe einzusetzen, z.B. als Drehleiter-Punkt, bzw. markierung des ELW. Aber zur absicherung würde ich sie nur im Notfall nehmen, da sie “richtige” Warneinrichtungen nicht vollwertig ersetzen.
Bei den meisten aktuellen Aufbauten dürfte der Blitzer dank Alu und GFK eh nicht halten. Wie es bei Schlingmann aussieht, weiß ich jetzt nicht.
Vollkommen richtig…das Problem hatten wir während der Fotoaufnahmen auch, weshalb wir auf ein etwas älteres Fahrzeug zurückgreifen mussten. Aber gerade dieses Fahrzeuggenerationen sind meist nicht mit rückwärts gerichteten Warneinrichtungen ausgerüstet. Neuere Fahrzeuge haben (hoffentlich) Blitzer oder ähnliches am Heck.
Die Idee sie auf die Leitkegel zu montieren ist wirklich gut. Aber sonst, sind die Vorschläge nicht sehr besonders. Zur Absicherung schonmal garnicht. Das ist mit den Dienstvorschriften nicht zu vereinbaren.
Wofür man sie sonst verwenden kann ist Licht im Fahrzeug soweit nicht vorhanden oder in den Geräteräumen, wenn das normale licht nicht ausreicht.
Kannst du kurz erklären welche Dienstvorschriften mit dem Einsatz zusätzlicher Warnleuchten nicht zu vereinbaren sind?
Die einzige FwDV die sich mit der Absicherung von EST beschäftigt, ist m.M.n. die FwDV 1. Dort ist die Rede von “geeigneten Sicherungs- und Absperrmaßnahmen”. Neben den dort erwähnten Warnleuchten, Warndreiecken und Blitzleuchten (die es nicht bei jeder FW gibt) sind die LED-Leuchten eine praktikable Ergänzung.
Besonders die Erkennbarkeit von (älteren) Fahrzeugen (siehe letzter Kommentar von mir und Artikel) lässt sich so einfach, aber wesentlich verbessern.
Das vllt aber wenn du die LEDs an das Fahrzeug anbringst, ist dies einer Veränderung des Gerätes und somit kann dir evtl die Betriebserlaubnis erlöschen. Das ist zuzeit eine heiße Diskusion bei uns in der Feuerwehr. Wenn du ein Gerät mit einem anderen Gerät kombinierst, sei es Atemschutzgerät mit Totmannwarner oder ein Fahrzeug mit zusätzlichen Lampen, und die beiden Stammen nicht vom selben Hersteller, bzw. sind von dem Hersteller des einen Gerätes nicht anerkannt wird, so erlöscht die Betriebserlaubniss, ohne das du es merkst, und wenn dan ein Unfall passiert, seid ihr selber Schuld.
Im LED Fall, braucht dir nur einer hinten ins Fahrzeug fahren und somit kommt die Unfallkasse und die genaue Untersuchung ins Spiel. Fahrzeug besitzt keine integrierten Warneinrichtungen oder Blitzleuchten, ist somit nicht dafür ausgelegt als Wahrnfahrzeug zu dienen. Die LEDs gelten nicht, weil sie vom Hersteller nicht annerkannt werden und somit ist es eure Schuld das jemand in das Fahrzeug gefahren ist.
Kannst du dafür wiederum eine Quelle anführen?
Habe bei kurzer Recherche nicht herausfinden können, warum es verboten sein sollte ZUSÄTZLICHE Warnleuchten anzubringen. Zumal es sich nicht um fest angebrachte Beleuchtungseinrichtungen handelt, die einer ECE-Regelung unterliegen.
Die Diskussion bei Atemschutzgeräten ist bekannt und in gewissen Punkten auch nachvollziehbar. Bei Warnleuchten kann ich Diese nicht nachvollziehen.
Im Zweifel erstelle ich für meine Einsatzstelle bzw. Lage eine Gefährdungsbeurteilung und prüfe, welche Gefahren mit bzw. ohne zusätzliche Warnlampe entstehen. (Vereinfacht gesagt!)
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, wenn du mir bzw. uns allen hier eine Quelle lieferst. Solche Behauptungen werden in vielen Feuerwehren in Deutschland jeden Tag aufgestellt und sorgen dann für Verwirrung…
Hi Christian,
du hast Recht. Es gibt wirklich keine Regel/Vorschrift, die es verbietet, zusätzliche Leuchten am Fahrzeug anzubringen. ich entschuldige mich von daher für meinen vorschnellen Kommentar. Das einzige was ich bei meiner Recherche herausgefunden habe, das dir der TÜV sagen kann, das du sie wieder abmontieren musst.
Von daher ist eure Heckabsicherung wie ich es jetzt sehe eine völlig legale Methode.
Auf Leitkegeln “besser als nichts”, aber da würde ich dann doch die Euroblitzer zum aufstecken bevorzugen, die sieht man nämlich auch wenn in der städtischen Umgebung wenn ein bisschen mehr Licht drumherum ist (;
Bei uns werden für die Tunnelrettung im Flughafenbhanhof des zukünftigen Großflughafens BER solche Leuchten als Makierungpunkte für Ausgänge, anbgesuchte Bereiche, Wasserentnahmestellen genutzt